Jetzt macht Investition in neue EDV wirklich Sinn!
Nutzen Sie ab 1.August 2020 die Investitionsprämie für neue Computerhardware ( 7% – 14%) für den Bereich Digitalisierung!
Ebenso beträgt die Anschaffungsgrenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ Euro 800 statt Euro 400 netto, somit sind diese gleich in einem Jahr steuermindernd abgeschrieben!
Der Nationalrat hat die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz beschlossen (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00288/index.shtml).
Die Beantragung kann für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens an österreichischen Standorten erfolgen. Der Antrag ist zwischen dem 1.9.2020 und 28.2.2021 beim AWS zu stellen. Die ersten Maßnahmen sind zwischen dem 1.8.2020 und dem 28.2.2021 zu setzen. Die „Covid-19 Investitionsprämie“ beträgt 7% bzw. 14% bei Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung und Gesundheit. Ausgenommen sind u.a. klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke und Finanzanlagen.
Entsprechende Klarstellungen in der Förderungsrichtlinie bleiben abzuwarten. Die Details zur Abwicklung werden auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.