Betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung auch kleine Unternehmen?
- Wird erst alles ab 250 Mitarbeiter schlagend?
NEIN - Brauche ich wirklich das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ ?
JA - Na gut, ich werf meinen Computer raus und schreibe alles auf Karteikärtchen – hilft das?
NEIN - Haben dann Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter Rechte gegen mein Unternehmen?
JA - Kann ich das nicht auf Dienstleister (Auftragsverarbeiter) abwälzen?
NEIN – Auswahlverschulden - Die Strafen zahl ich doch aus der Portokassa
Nein, nicht mehr 2%- 4% des JahresUMSATZES (nicht Gewinn !)
- Da hab ich eh noch Zeit
NEIN, in Kraft getreten 24.05.2016, Geltung 25.05.2018
Um die angeführten Punkte näher zu erläutern und Tipps wie Sie Ihre IT fit machen, finden Sie weiterhin in meinem BLOG über EU-Datenschutz-Grundverordnung.
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