Covid-19 Investitionsprämie für neue Computerhardware nutzen
Jetzt macht Investition in neue EDV wirklich Sinn! Nutzen Sie ab 1.August 2020 die Investitionsprämie für neue Computerhardware ( 7% – 14%) für den Bereich Digitalisierung! Ebenso beträgt die Anschaffungsgrenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ Euro 800 statt Euro 400 netto, somit sind diese gleich in einem Jahr steuermindernd abgeschrieben! Der Nationalrat hat die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz beschlossen (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00288/index.shtml). Die Beantragung kann für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens